Der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer, hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) schriftlich um eine Fristverlängerung für Nachweise von Fortbildungsmaßnahmen für Vertragszahnärzte nach § 95d SGB V gebeten. Das BMG kam der Empfehlung der KZBV zwar nicht vollends nach, aber mit einem Aufschub von einem Quartal entgegen. Dies bestätigte die Abteilung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der KZBV auf Nachfrage dem dentalen Nachrichten- und Informationsportal ZWP online. In Zeiten des Lockdowns war an Fortbildung kaum zu denken und auch heute noch sind Präsenzveranstaltungen eher die Ausnahme. Viele Kongresse und Kurse für die Zahnärzteschaft sind mindestens auf […]