Das Mindestlohngesetz gilt auch für Zahnarztpraxen Die Mindestlohnkommission hat einstimmig in ihrer Sitzung eine Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns in vier Stufen beschlossen: Eine Anhebung auf 9,50 Euro zum 1. Januar 2021 und auf 9,60 Euro zum 1. Juli 2021 sowie auf 9,82 Euro zum 1. Januar 2022 und auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022. Zusammen mit dem Anpassungsbeschluss hat die Kommission einen Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Zum Beschluss erklärt der Vorsitzende der Mindestlohnkommission, Jan Zilius: „Die Anpassung der Mindestlohnhöhe findet in Zeiten großer wirtschaftlicher Unsicherheit statt. Nach eingehenden Beratungen mit teilweise auch kontroverser […]