
Die Rechtsprechung zur ausnahmsweisen Umsatzsteuerpflicht von zahnärztlichen Behandlungsleistungen klärt sich immer mehr. Im Blickpunkt einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19.03.2015 – V R 60/14 – steht das Bleaching. Der BFH stellte fest, dass „Zahnaufhellungen (Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, steuerfreie Heilbehandlungen“ sind, wenn sie medizinisch indiziert sind, weil sie dazu dienen, „die negativen Folgen der Vorbehandlung zu beseitigen“. Die Entscheidung wird wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung in die amtliche Sammlung des BFH aufgenommen werden. Eine zahnärztliche Berufsausübungsgemeinschaft hatte in den Jahren 2005 und 2007 (um diese ging es in dem Verfahren) bei einigen Patienten ein […]