
Bildliche Darstellungen nur bei missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Abbildung von Veränderungen des menschlichen Körpers verboten Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass es Zahnärzten nach der Änderung des Heilmittelwerbegesetzes gestattet ist, Vorher-Nachher-Abbildungen über zahnmedizinische Behandlungen in Anzeigen zu veröffentlichen. Ein Verbot für das Zeigen von Vorher-Nachher-Abbildungen besteht nur noch bei der bildlichen Darstellung von missbräuchlichen, abstoßenden oder irreführenden Abbildungen über Veränderungen des menschlichen Körpers aufgrund von Krankheiten oder Schädigungen. Das ausführliche Urteil gibt’s hier. Quelle: www.kostenlose-urteile.de