
Wer Kurzarbeitergeld erhält, muss erstens eine Steuererklärung abgeben und hat zweitens mit Steuernachzahlungen zu rechnen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) gibt Tipps, wie sich mögliche Steuernachzahlungen abmildern lassen. Im Frühjahr 2020 hat die Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie die Regelungen für das Kurzarbeitergeld verbessert. Seither bekommen Arbeitnehmer schneller, leichter und auch etwas mehr Kurzarbeitergeld, und zwar zunächst befristet bis 31. Dezember 2021. Doch Vorsicht: Das Kurzarbeitergeld gehört zu den sogenannten Lohnersatzleistungen, die zwar grundsätzlich steuerfrei sind. Aber für Kurzarbeitergeld gilt nach wie vor Folgendes: Wer in einem Jahr Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhält, der ist zur Abgabe […]