Autor: Christian Erbacher, LL.M. Der Gesetzgeber reagiert auf Corona und ändert die rechtlichen Rahmenbedingungen. Viele Regelungen gelten nur vorübergehend, eingeschränkt und mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Daneben muss in weiteren Bereichen, wie zum Beispiel bei der Gestaltung eines Praxiskaufvertrags oder Mietvertrags, auf die aktuelle Corona-Pandemie reagiert werden. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über einige wichtige Änderungen nebst Praxistipps. Extravergütung für zahnärztliche Behandlungen Die BZÄK, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern haben im Rahmen des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung eine zeitlich befristete Extravergütung von 14,23 EUR […]