Neues der Deutschen Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin

» 04.11.2020 Minister Jens Spahn: „Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar.“


In einem Brief wendet sich Gesundheitsminister Jens Spahn an die deutsche Zahnärzteschaft. Er dankt ihnen für ihren bisherigen Einsatz in der Corona-Pandemie und bittet um weitere Mithilfe in der Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Jahrzehnten hat sich die Mundgesundheit in Deutschland in allen Altersgruppen entscheidend verbessert. Die vom Institut der Deutschen Zahnärzte durchgeführte Deutsche Mundgesundheitsstudie zeigt, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei der Vermeidung von Karies und völliger Zahnlosigkeit Spitzenwerte erreicht. Dies ist nicht zuletzt Ihnen zu verdanken. Die deutsche Zahnärzteschaft kann stolz auf ihre Leistungen sein.

Diese hohe Leistungsfähigkeit und große Einsatzbereitschaft haben Sie auch in den letzten Monaten im Zuge der Corona-Pandemie gezeigt. Diese stellt Deutschland und unser Gesundheitswesen vor selten dagewesene Herausforderungen. Schon jetzt lässt sich feststellen, dass keine Virusinfektion in den letzten 100 Jahren ähnliche gesundheitliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgen hatte. Unser Gesundheitswesen erlebt im ambulanten und im stationären Bereich eine harte Belastungsprobe. Sie haben großen Anteil daran, dass wir gemeinsam diese Probe bisher so gut bestanden haben.

Auch unter den erschwerten Bedingungen der Pandemie stellen Sie die zahnärztliche Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten sicher. Innerhalb kürzester Zeit ist es der Zahnärzteschaft gelungen, ein flächendeckendes Netz von Schwerpunktpraxen zur Behandlung von infizierten und unter Quarantäne gestellten Patientinnen und Patienten aufzubauen. Bundeszahnärztekammer, Zahnärztekammern, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KZVen) sorgen mit Informationen und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem Coronavirus in den Praxen dafür, dass auch die Versorgung der anderen Patientinnen und Patienten aufrechterhalten werden kann. Damit leistet die Zahnärzteschaft einen unverzichtbaren Beitrag zur Daseinsvorsorge. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar.

In diesen Dank schließe ich Ihre Praxisteams ausdrücklich mit ein. Ohne die engagierte Arbeit der Zahnmedizinischen Fachangestellten wäre die Betreuung und Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht aufrechtzuerhalten. Die Einhaltung der gestiegenen Hygieneanforderungen wird wesentlich von ihnen geleistet.

Um Sie, die Zahnärztinnen und Zahnärzte, sowie Ihre Praxisteams vor Infektionen zu schützen, haben das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die KZBV bei der Ausstattung der Schwerpunktzentren mit persönlicher Schutzausrüstung eng zusammengearbeitet. Von den von der Bundesregierung zentral beschafften Schutzausrüstungen, wie Mund-Nasen-Schutz, FFP-Masken und Einmalhandschuhen, wurden mehrere hunderttausend Stück an die KZBV geliefert, um von dort aus an die KZVen für die Schwerpunktpraxen weiter verteilt zu werden.

Um die Fallzahlrückgänge in den Praxen und damit verbundene Einnahmenausfälle zu überbrücken, hat das BMG im April 2020 eine Verordnung erlassen. Diese ermöglichte den KZVen, sich bis zum 2. Juni 2020 für die Auszahlung von 90 Prozent der für das Jahr 2019 mit den Krankenkassen vereinbarten Gesamtvergütungen zu entscheiden. Damit wird verhindert, dass Zahnarztpraxen infolge des pandemiebedingten Rückgangs der Fallzahlen in existenzbedrohende Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Die Verordnung ist in Teilen der Zahnärzteschaft auf Kritik gestoßen. Insbesondere die Regelung, dass Überzahlungen über die in 2020 tatsächlich abgerechneten Leistungen hinaus in den Jahren 2021 und 2022 vollständig an die Kassen zurückzuerstatten sind, hat zu Vorwürfen geführt, dass es sich um keinen echten Rettungsschirm handele.

Ich kann Ihnen versichern, dass ich diese Kritik aufmerksam wahrnehme. Gerne hätte ich die Regelung zur Rückerstattung anders ausgestaltet. Ich bitte Sie aber zu bedenken, dass die Pandemie zu enormen Belastungen für die öffentlichen Haushalte und die Sozialversicherungen führt. Der Bund und die Länder haben im letzten halben Jahr erhebliche Handlungsfähigkeit bewiesen. Diese muss auch für den weiteren Verlauf der Pandemie erhalten bleiben, um rechtzeitig eingreifen zu können, wenn wirtschaftliche Schieflagen eintreten, die Existenzen und Versorgungsstrukturen unmittelbar gefährden. Voraussetzung dafür ist aber, dass wir bei der Ausgestaltung der einzelnen Hilfsmaßnamen an ihre Finanzierbarkeit auch über kurze Zeiträume hinaus denken.

Ich danke Ihnen für Ihren in den letzten Monaten gezeigten Einsatz und bitte Sie um Ihre weitere Mithilfe. Sie können sich darauf verlassen, dass ich alles unternehmen werde, um eines der weltweit besten zahnärztlichen Versorgungssysteme zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Spahn

Quelle: BMG

Foto Teaserbild: BMG