Das Bundeskabinett beschließt Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung – Gesetzliche Lohnuntergrenze steigt schrittweise auf 10,45 Euro
Das Bundeskabinett hat kürzlich die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2021 zunächst auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt dann in weiteren Schritten zum 1. Juli 2021 auf brutto 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro.
Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020.
Bundesminister Hubertus Heil: „Die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung orientiert sich an der Tarifentwicklung, berücksichtigt aber zugleich auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie. Die vierstufige Erhöhung trägt dazu bei, die daraus resultierenden Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen tragfähig zu verteilen und zugleich den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den nächsten zwei Jahren konstant zu verbessern. Ich sehe aber perspektivisch noch deutlich Luft nach oben. Daher werden wir auf Grundlage der Mindestlohn-Evaluation Vorschläge machen, um das Mindestlohngesetz weiterzuentwickeln, damit der Mindestlohn schnell weiter steigen kann.“
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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