Weiß ist heiß – dieser Trend gilt nicht nur für elegante Möbel oder den modischen Clean-Look, sondern auch für die positive Ausstrahlung schöner Zähne. Ein perlweißes Lächeln, vor einigen Jahrzehnten noch das Privileg von Hollywood-Stars, ist inzwischen auch in Deutschland stark nachgefragt. Umso erstaunlicher, dass ein Großteil der selbstständigen Zahnärzte das wirtschaftliche Potenzial dentalästhetischer Behandlungen immer noch nicht erkannt hat.
Ebenmäßige, weiße Zähne stehen für Gesundheit und Attraktivität. Sie gelten als Visitenkarte für beruflichen und privaten Erfolg. Deshalb überraschen die Ergebnisse einer Umfrage der OPTI Zahnarztberatung GmbH in Anlehnung an eine Studie von Allensbach und IDZ nicht: Hiernach fragt jeder 30. Patient aktiv nach Bleaching, während jeder 12. Patient die Leistungen in Anspruch nehmen würde, sofern diese angeboten werden. Jeder sechste Patient reagiert positiv auf aktive Ansprache und Information über Zahnaufhellungen. Der Gesetzgeber hat darüber hinaus auch rechtlich eine optimale Ausgangsposition für Zahnärzte geschaffen. Bereits zum 31.10.2012 ist infolge der Umsetzung der EU-Kosmetik-Richtlinie 2011/84/EU eine Änderung der nationalen Kosmetik-Verordnung in Kraft getreten. Laut dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main stellt das Aufhellen von Zähnen eine Heilbehandlung dar und darf daher ausschließlich durch oder im Zusammenwirken mit approbierten Zahnärzten vorgenommen werden (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 01.03.2012, Az. 6U 264/10). Präparate mit einer H2O2-Konzentration zwischen 0,1% und 6% sind demnach Zahnärzten vorbehalten und nicht mehr im freien Handel oder im Kosmetikstudio verfügbar.
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