Neues der Deutschen Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin

» 26.07.2013 Zahnarzt darf mit Vorher-Nachher-Abbildungen werben


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Bildliche Darstellungen nur bei missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Abbildung von Veränderungen des menschlichen Körpers verboten

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass es Zahnärzten nach der Änderung des Heil­mittel­werbe­gesetzes gestattet ist, Vorher-Nachher-Abbildungen über zahnmedizinische Behandlungen in Anzeigen zu veröffentlichen. Ein Verbot für das Zeigen von Vorher-Nachher-Abbildungen besteht nur noch bei der bildlichen Darstellung von missbräuchlichen, abstoßenden oder irreführenden Abbildungen über Veränderungen des menschlichen Körpers aufgrund von Krankheiten oder Schädigungen.
Das ausführliche Urteil gibt’s hier.
Quelle: www.kostenlose-urteile.de