Einem Zahnarzt, der die Radiofrequenztherapie im Rahmen seiner zahnärztlichen Tätigkeit in einem Beauty-Center anbot und einer Patientin erheblichen Schaden zufügte, wurde kürzlich vom Landgericht Münster die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 6.500 Euro und vom zuständigen Verwaltungsgericht eine Geldbuße von 2.500 Euro auferlegt.
Der Wunsch nach einer ebenmäßigen Haut ist fast so alt wie die Menschheit selbst. Für dieses makellose Antlitz nehmen viele Patienten einige Torturen in Kauf. So auch eine 50-Jährige, die die Zusatzangebote eines Zahnarztes in Anspruch nahm. Leider waren die Ergebnisse alles andere als wünschenswert, denn im Zuge der acht bezahlten Behandlungen, erlitt die Patientin schwere Verletzungen im Gesicht.
Nach mehreren Behandlungen zeigten sich relativ schnell Rötungen und Blasen im Gesicht der Patientin, die später vernarbten und den Alltag der Geschädigten schwer beeinträchtigten. Hilfe und Recht suchte sie bei der zuständigen Zahnärztekammer und später vor Gericht. Im geführten Zivilprozess verpflichteten die Richter den Zahnarzt zur Zahlung einer Schmerzensgeldsumme in Höhe von 6.500 Euro.
Neben dem Zivilverfahren musste sich der Behandler auch mit der zuständigen Zahnärztekammer gerichtlich auseinandersetzen, da er weder eine entsprechende Facharzt- noch eine Heilpraktikerausbildung abgeschlossen hat und somit diese Art von Behandlungen, die sich nicht auf Zähne, Mund und Kiefer beschränken, niemals hätte ausüben dürfen. Zudem habe er gegen die „Pflicht verstoßen, dem Vertrauen, das Patienten in seine Behandlung setzten, gerecht zu werden“. Das Verhalten schade dem Berufsstand“, argumentierte die Kammer ihre Klage, berichtete die Allgemeine Zeitung.
Weiteren Schaden kann er nicht mehr anrichten, da das Beauty-Center mittlerweile geschlossen wurde.