Neues der Deutschen Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin

» 18.01.2021 „Oben ohne“ in die Praxis?! Wie man mit Maskenmuffeln umgehen sollte


Die Pandemie dauert an – und mit ihr schwindet bei vielen Menschen die Disziplin, Mund und Nase zu bedecken. Obwohl es bislang keine bundeseinheitliche Maskenpflicht in Zahnarztpraxen gibt, wünschen sich viele Praxisteams diesen simpel umzusetzenden Schutzaspekt von ihren Patienten. Wie gut, dass Praxisinhaber im Rahmen des sogenannten Hausrechts selbst die Regeln zum Besuch ihrer Behandlungsräume festlegen können – deren Umsetzung liegt im laufenden Betrieb aber meist bei den Damen am Empfang. Was also tun, wenn ein Patient „oben ohne“ in der Praxis erscheint? Wichtig: Ihr als Team solltet euch vorab einen lückenlosen Ablaufplan zurechtlegen, damit im Fall der Fälle jeder weiß, was zu tun ist!

Agieren statt reagieren:

  1. Vorwartezone vor der Praxistür einrichten – idealerweise mit Sitzgelegenheit. Dann heißt es für Maskenlose: Bitte draußen warten!
  2. Bereits bei der Terminvereinbarung auf das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Aufenthalts in der Praxis hinweisen.
  3. Die Maskenregel nach außen zeigen: Ein gut sichtbar platzierter Aushang vor der Praxistür/am Eingang zeigt – „ab hier nur mit Maske“.
  4. Wer trotzdem „oben ohne“ in der Praxis erscheint, wird mit einem kleinen Fingerzeig auf die eigene Maske, darauf aufmerksam gemacht – kleine Geste, oft schon mit großer Wirkung.
  5. Die Wangen färben sich vor Scham leicht rot, oft gefolgt von einer kleinlauten Entschuldigung – und schon ist die Maske korrekt aufgesetzt. Wenn es nur immer so einfach wäre!

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Foto Teaserbild: csiling – stock.adobe.com