Neues der Deutschen Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin

» 08.05.2012 Neue Trinkwasserverordnung: Was ändert sich für die Praxis?


Die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist seit 1. November 2011 in Kraft. Mit der Trinkwasserverordnung wird die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch geregelt.
Die aktuelle Änderung berücksichtigt wissenschaftliche Erkenntnisse in den Bereichen Trinkwasserhygiene und Verbraucherschutz. So wird zum Beispiel erstmalig in der Europäischen Union ein Grenzwert für Uran im Trinkwasser festgelegt. Zudem wird ein technischer Maßnahmenwert für die Legionellenkonzentration in Trinkwasser-Installationen fixiert. Zur Stärkung des Verbraucherschutzes müssen ab 2013 Inhaber von Wasserversorgungsanlagen über vorhandene Bleileitungen informieren. Für zahnärztliche Behandlungseinheiten wird klargestellt, dass diese nicht den Bestimmungen und Grenzwerten der Trinkwasserverordnung unterliegen. Voraussetzung dafür ist jedoch die Ausrüstung mit einer Sicherungseinrichtung, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld. Werden durch die Nichtbeachtung Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes verbreitet, kann dies strafrechtlich verfolgt werden.
Zur geänderten TrinkwV: www.gesetze-iminternet.de/trinkwv_2001/BJNR095910001.html
Weiterführende Informationen zu Grenzwerten und Untersuchungspflichten:
www.bmg.bund.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2011-02/aenderung-dertrinkwasserverordnung/ trinkwasserverordnung-undlegionellen.html
www.umweltbundesamt.de/uba-infomedien/3983.html