Neues der Deutschen Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin

» 10.02.2021 In welche Prioritätengruppe gehören Zahnärzte und ihre Teams?


Zahnärzte und ihre Teams sind in die zweite Prioritätengruppe der Impfverordnung eingeordnet worden, gleichauf mit niedergelassenen Ärzten. Schwerpunktpraxen oder Zentren zur zahnmedizinischen Versorgung von COVID-19-Patienten bzw. Zahnärzte, die im Bereich der zahnärztlichen Versorgung von Patienten in Alten-oder Pflegeeinrichtungen tätig sind, werden allerdings in die erste Prioritätengruppe eingestuft. Die konkrete Umsetzung der Corona-Impfverordnung fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer.

Gemeinsames Positionspapier von BZÄK, KZBV, DGZMK

Quelle: Klartext der Bundeszahnärztekammer 01/2021

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