Neues der Deutschen Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin

» 19.09.2020 Dürfen Zahnärzte Atteste gegen die Maskenpflicht ausstellen?


Ermittlungen gegen Zahn- und Allgemeinmediziner wegen Attesten für Maskenverweigerer

Die Staatsanwaltschaft Offenburg ermittelt derzeit gegen zwei Ärzte, die Patienten für den Verstoß gegen die coronabedingte Maskenpflicht grundlos Atteste ausgestellt haben sollen. Es bestehe der Anfangsverdacht auf Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse bei einem Zahn- und einem Allgemeinmediziner, erläuterte der Sprecher der Behörde am Donnerstag. Bei beiden Medizinern waren vergangene Woche Praxisräume durchsucht worden. Beim Zahnmediziner wurden Daten von mehr als 100 Patienten sichergestellt, auf deren bloßen Wunsch hin er die Erlaubnis für das Weglassen des Schutzes erteilt hatte. Zuvor hatten das ARD-Magazin Report Mainz und der SWR über dieses Thema berichtet.

Der Strafrahmen für das den Medizinern vorgeworfene Delikt reicht laut Anklagebehörde von einer Geldstrafe bis zu zwei Jahren Haft. Patienten könnten sich einer mit Bußgeld bewehrten Ordnungswidrigkeit schuldig machen. Die Ermittlungen sollen voraussichtlich bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.

Der Zahnmediziner aus Offenburg wies dem SWR gegenüber darauf hin, dass er nichts zu verbergen habe und mit den Ermittlern kooperiere. Er gab in einem Schreiben an den Sender an, dass er seine Atteste korrekt ausstelle und Patienten weiterhin von ihm korrekte Atteste erhielten. Überdies ließ er wissen: «Es gibt hundert Gründe, keine Maske zu tragen. Und es gibt eigentlich nicht einen Grund, in der Öffentlichkeit eine Maske zu tragen.»

Reporter von Report Mainz hatten verdeckt Ärzte aus mehreren Bundesländern aufgesucht und von ihnen ein Attest erhalten, nachdem sie nur angegeben hatten, keine Maske tragen zu wollen. Darunter war auch der Offenburger Zahnmediziner.

Falsche Maskenpflicht-Atteste in NRW: Kammer hat sieben Ärzte im Visier

Auch in NRW geht die Ärztekammer in sieben Fällen dem Verdacht gegen Mediziner nach. Die Ärztekammer Nordrhein hat sieben Mediziner im Visier, die falsche oder nicht ordnungsgemäße Atteste angeboten oder ausgestellt haben, um Patienten von der Maskenpflicht zu befreien. Bei der Kammer laufen laut einer Sprecherin entsprechende berufsrechtliche Verfahren.

Die zweite Kammer in NRW – Westfalen-Lippe – hat bisher eine Handvoll Ärzte ausgemacht, die entsprechende Offerten gemacht hatten. Hier sei es bislang bei Hinweisen an die entsprechenden Mediziner geblieben, so ein Sprecher der Kammer. «Wenn jemand es nicht einsieht, werden wir reagieren.»

Laut Ärztekammer Nordrhein wurde in ihrem Gebiet beispielsweise «ein Mitglied, das Bescheinigungen ausschließlich auf der Basis von Videokontakten angeboten hatte», auf den ärztlichen Pflichtenverstoß hingewiesen. «Die Ärztekammer Nordrhein ist der Auffassung, dass ein solches Vorgehen nicht der von Ärztinnen und Ärzten geschuldeten Sorgfalt entspricht», so eine Sprecherin. Das Mitglied habe inzwischen eine Verzichtserklärung abgegeben.

«In einem anderen Fall wurde das betroffene Mitglied aufgefordert, die Werbung für ein Angebot zur Erteilung einer Befreiung auf Wunsch unverzüglich einzustellen und hierüber eine Erklärung abzugeben. Diese Erklärung wurde abgegeben und die Werbung entfernt», so die Ärztekammer.

Ärztepräsident Klaus Reinhardt hatte der «FAZ» zu solchen Attesten gesagt: «Wir haben dazu eine klare Haltung und tolerieren das unter keinen Umständen.» Zu möglichen Motiven der Mediziner sagte Reinhardt dem Blatt: «Manche sind vielleicht willfährig und wollen dem Patienten mit dem Attest einen Gefallen erweisen. Andere glauben vielleicht nicht daran, dass Masken in der Corona-Pandemie wirklich nützlich sind. Oder sie lehnen die Maßnahmen, die zur Bekämpfung des Virus beschlossen wurden, als überzogen ab. Solche Menschen gibt es vereinzelt auch in der Ärzteschaft.»

In Baden-Württemberg ermittelt unterdessen sogar die Staatsanwaltschaft gegen zwei Ärzte, die Patienten für den Verstoß gegen die coronabedingte Maskenpflicht grundlos Atteste ausgestellt haben sollen. Bei beiden Medizinern wurden Praxisräume durchsucht, wie die Staatsanwaltschaft bestätigte.

Quelle: dpa

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