Neues der Deutschen Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin

» 11.08.2014 Bleaching zum Schnäppchenpreis? Gericht stoppt Rabattschlacht


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Private Zusatzleistungen stoßen bei vielen Patienten auf Unbehagen. Die Einschätzung, Behandlungen seien zu teuer und oft reine Geldmache, hält sich hartnäckig. Um trotzdem Neupatienten in seine Praxis zu locken, bot ein Münchner Zahnarzt über das Gutscheinportal „Groupon“ Leistungen mit sehr hohen Nachlässen an. Der Zahnärztliche Bezirksverband München (ZBV) stoppte diese „Rabattaktion“ per Gerichtsentscheid und will ihm jetzt die Gewinne abnehmen.

„Schnäppchenpreise sind berufswidrig“, so lautete die Begründung des ZBV für die Klage. Robert Hansen hatte 2011 Privatleistungen in Form von PZRs und Bleachings auf dem Rabattportal „Groupon“ zu besonders günstigen Preisen angeboten. So konnten Patienten in seiner Praxis zum Beispiel ein Bleaching inklusive Zahnreinigung für 99 statt 520 Euro erhalten. Über 235 Patienten schlugen zu – die Aktion war damit ein voller Erfolg. Genau dieser ökonomische Vorteil sei jedoch nach Meinung des ZBV als „ruinöser Preiswettbewerb“ und „unzulässig“ anzusehen, der durch Instanzen wie die GOZ eigentlich verhindert werden soll. Den vollständigen Artikel lesen Sie auf ZWP online