Literatur-Reviews belegen Sicherheit medizinischer Bleaching-Präparate

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An der Universität Freiburg wurde im Rahmen eines neuen Literatur-Reviews die Sicherheit medizinischer Bleaching-Präparate untersucht. In einem ersten Review hatte sich Autorin Prof. Olga Polydorou bereits mit der Zweckmäßigkeit und den Indikationen dieser Präparate befasst. Der nun vorgestellte Review stellt die Sicherheit in den Mittelpunkt. Dazu wurde eine umfangreiche Pubmed-Recherche durchgeführt; insgesamt wurden fast 300 Studien gesichtet und bewertet.

Die Aussagekraft und der Vergleich der Ergebnisse waren nicht einfach, da sehr verschiedene Studien-Designs zu beachten waren. Außerdem wurden teilweise keine Fertig-Produkte, sondern Chemikalien (z.B. H2O2-Lösungen) zum Test herangezogen; die Applikations-Arten und Zeiten waren ebenfalls zum Teil wenig praxisgerecht. In der Schlussfolgerung fand Polydorou, dass sowohl Zahnaufhellungs-Präparate bis 6% H2O2 als auch mit höheren H2O2-Anteilen sicher anzuwenden sind, ohne Langzeit-Schäden hervorzurufen. Den vollständigen Artikel finden Sie auf ZWP online

Kosmetische Zahnbehandlungen im Vereinigten Königreich im Trend

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Schöne, weiße und gerade Zähne sind heutzutage Accessoires und Bedingung zugleich, um privat oder im Job erfolgreich zu sein. Menschen mit perfektem Hollywoodlächeln strahlen automatisch Selbstbewusstsein und Stärke aus.

Dieser Trend ist auch auf der Insel angekommen und so verlangen Patienten zunehmend ästhetische Leistungen, für die sie auch gerne etwas tiefer in die Tasche greifen. Als Top-Seller belegen Bleaching und das Begradigen der Zähne die ersten Plätze. Übrigens verdienen private Zahnärzte als eigenständige Unternehmer bis zu 100.000 Pfund, während NHS-Zahnärzte gerade mal 38.000 Pfund nach Hause tragen, berichtet der Guardian. Den vollständigen Artikel lesen Sie auf ZWP online

Mit Ayureveda-Heilkunst zum weißen Hollywoodlächeln

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Ob Klebeband, Mayonnaise oder gar Vogelkot: Hollywoodstars greifen zu ungewöhnlichen Beautytricks. Diese sind oft originell, individuell, aber vor allem Eines: extrem bizarr. Wir zeigen, welche Beautyhelfer in den Hollywoodbädern zum Einsatz kommen.

Gwyneth Paltrow bewahrt sich seit Jahren ihr strahlend weißes Hollywoodlächeln mit dem Ritual aus der Ayureveda-Heilkunst, dem Öl ziehen. Dafür schlürft und balanciert sie mehrmals täglich 20 Minuten lang die zähe Flüssigkeit durch Mund und vor allem Zahnzwischenräume. Und alles nur für ein Lächeln mit Bling-Bling-Faktor. Den vollständigen Artikel lesen Sie auf ZWP online

Rechtssprechung bei Ästhetikfragen

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Es gibt immer wieder Gerichtsentscheidungen, aus denen erkennbar wird, dass sich die Richter der Notwendigkeit einer Grenzziehung zwischen hohen Patientenansprüchen insbesondere an die Ästhetik und querulatorischem Verhalten durchaus bewusst sind. Prof. Dr. Thomas Ratajczak erläutert einen Fall, den das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz 2013 zu entscheiden hatte.

Die klagende Patientin befand sich vom Juni 2006 bis zum Mai 2008 in der zahnärztlichen Betreuung der beklagten Zahnärztin. Dabei wurde eine umfangreiche Kariesbehandlung unter Erneuerung defekter Füllungen und dem Einsatz von Kronen, eine Formveränderung der Frontzähne aus kosmetischen Gründen und eine Lückenversorgung durchgeführt. Mit dem Ergebnis war die Patientin nicht zufrieden. Sie rügte, die Kariesbehandlung sei nicht indiziert gewesen. Außerdem sei die Zahnärztin technisch fehlerhaft verfahren. Namentlich habe sie die Zahnsubstanz unfachmännisch abgeschliffen. In der Folge ihres Vorgehens sei die Okklusion – auch durch eine Mittellinienverschiebung – beeinträchtigt worden. Darüber hinaus passten sich die implantierten Kronen farblich nicht ein. Die Eingriffe der Zahnärztin hätten zu anhaltenden, auf weite Körperbereiche übergreifenden Schmerzen und zu Zahnfleischschwund geführt. Die Nahrungsaufnahme sei seitdem stark behindert. Ferner sei die Aufklärung mangelhaft gewesen. Die mit der Behandlung verbundenen Risiken seien ebenso wenig wie die Möglichkeit, die Zahnstellung kieferorthopädisch durch den Einsatz einer Spange zu korrigieren, zur Sprache gekommen. Das alles rechtfertige ein Schmerzensgeld von mindestens 10.000 € sowie Ersatz der Kosten für die Revisionsbehandlung. Den vollständigen Beitrag lesen Sie auf ZWP online

„Marilyn hatte die schönsten Zähne“

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Während seiner Zeit als praktizierender Zahnarzt hatte Dr. LeRoy Nisson aus St. George in Utah, USA, nicht nur mit Zähnen zu tun, sondern auch mit einer Menge Stars. Darunter war auch Glamour-Sternchen Marilyn Monroe, der als Femme Fatale in dem Thriller „Niagara“ der Durchbruch im Hollywood der 50er-Jahre gelang.

„Marilyn hatte die schönsten Zähne, die ich je gesehen habe“, sagt heute der 94-jährige Rentner Nisson, der neben Monroe auch Stars wie Clark Gable und Howard Hughes in seiner ehemaligen Praxis im Süden Kaliforniens behandelte. „Einmal kam sie zu mir und wollte weißere Zähne haben“, erinnert sich Nisson. Doch das Bleaching habe er nicht durchgeführt, sondern sie zurück zu ihrem Regisseur geschickt.
Die schönste Patientin sei sie aber für ihn nicht gewesen. Dieser Titel ging stattdessen an Olivia de Havilland. Die heute 98-Jährige ist besonders durch ihre Rolle in „Vom Winde verweht“ bekannt geworden. „Sie war hübscher als Marylin“, so Nisson.
Sein Herz gehört allerdings seiner Frau Janice, die er bereits im College kennenlernte. Denn während ihr Mann die Zähne großer Schauspieler untersuchte, kümmerte sie sich um die fünf gemeinsamen Kinder und dutzende schwererziehbare Kinder, mit denen sie Wochen bis Jahre verbrachte. Über ein Bild seiner Frau aus Collegezeiten sagt LeRoy Nisson: „Das ist doch viel besser als Marilyn Monroe, stimmt’s?

Vernarbt statt faltenfrei: Kosmetisches Desaster beim Zahnarzt

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Einem Zahnarzt, der die Radiofrequenztherapie im Rahmen seiner zahnärztlichen Tätigkeit in einem Beauty-Center anbot und einer Patientin erheblichen Schaden zufügte, wurde kürzlich vom Landgericht Münster die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 6.500 Euro und vom zuständigen Verwaltungsgericht eine Geldbuße von 2.500 Euro auferlegt.

Der Wunsch nach einer ebenmäßigen Haut ist fast so alt wie die Menschheit selbst. Für dieses makellose Antlitz nehmen viele Patienten einige Torturen in Kauf. So auch eine 50-Jährige, die die Zusatzangebote eines Zahnarztes in Anspruch nahm. Leider waren die Ergebnisse alles andere als wünschenswert, denn im Zuge der acht bezahlten Behandlungen, erlitt die Patientin schwere Verletzungen im Gesicht.
Nach mehreren Behandlungen zeigten sich relativ schnell Rötungen und Blasen im Gesicht der Patientin, die später vernarbten und den Alltag der Geschädigten schwer beeinträchtigten. Hilfe und Recht suchte sie bei der zuständigen Zahnärztekammer und später vor Gericht. Im geführten Zivilprozess verpflichteten die Richter den Zahnarzt zur Zahlung einer Schmerzensgeldsumme in Höhe von 6.500 Euro.
Neben dem Zivilverfahren musste sich der Behandler auch mit der zuständigen Zahnärztekammer gerichtlich auseinandersetzen, da er weder eine entsprechende Facharzt- noch eine Heilpraktikerausbildung abgeschlossen hat und somit diese Art von Behandlungen, die sich nicht auf Zähne, Mund und Kiefer beschränken, niemals hätte ausüben dürfen. Zudem habe er gegen die „Pflicht verstoßen, dem Vertrauen, das Patienten in seine Behandlung setzten, gerecht zu werden“. Das Verhalten schade dem Berufsstand“, argumentierte die Kammer ihre Klage, berichtete die Allgemeine Zeitung.
Weiteren Schaden kann er nicht mehr anrichten, da das Beauty-Center mittlerweile geschlossen wurde.

Bleaching kann umsatzsteuerfrei sein

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Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat kürzlich entschieden, dass die von einem Zahnarzt durchgeführte Zahnaufhellung – sog. Bleaching – umsatzsteuerfrei ist, soweit sie dazu dient, einen aufgrund einer Vorerkrankung und -behandlung nachgedunkelten Zahn aufzuhellen.

Mit Urteil vom 9. Oktober 2014 hat der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (Az. 4 K 179/10) entschieden, dass die von einem Zahnarzt durchgeführte Zahnaufhellung – sog. Bleaching – umsatzsteuerfrei ist, soweit sie dazu dient, einen aufgrund einer Vorerkrankung und -behandlung nachgedunkelten Zahn aufzuhellen.
Die Klägerin ist eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis in der Gesellschaftsform einer GbR. Bei einigen Patienten der Klägerin wurde eine Zahnaufhellung – ein Bleaching – einzelner Zähne durchgeführt und in Rechnung gestellt. Der Grund dafür lag in allen Fällen darin, dass der jeweilige Zahn in Folge einer Vorerkrankung und -behandlung nachgedunkelt war. Der Senat entschied, dass das Bleaching nach § 4 Nr. 14 UStG steuerlich begünstigt ist, wenn es auf die Beseitigung der (optischen) Folge einer Krankheit oder Gesundheitsstörung und einer aufgrund dieser Krankheit oder Gesundheitsstörung medizinisch indizierten Heilungsmaßnahme gerichtet ist, wenn sie also ein Teil einer Gesamtbehandlung der Gesundheitsstörung darstellt, deren Ziel, soweit möglich, die Wiederherstellung des status quo ante des behandelten Körperteils ist.
Der Senat hat die Revision zugelassen, das Revisionsverfahren ist beim BFH unter dem Az. V R 60/14 anhängig.
Quelle: FG Schleswig-Holstein, Mitteilung vom 30.01.2015 zum Urteil 4 K 179/10 vom 09.10.2014 (nrkr – BFH-Az.: V R 60/14)

Ästhetik im Fokus: „Veneers von A–Z“

Der kombinierte Theorie- und Demonstrationskurs „Veneers von A–Z“ mit Prof. inv. Dr. Jürgen Wahlmann/Edewecht

Veneers gehören als minimalinvasive und ästhetisch anspruchsvolle Versorgungsform zu den großen Herausforderungen in der zahnärztlichen Therapie. Gleichzeitig kommen sie dem Wunsch vieler Patienten nach schönen und möglichst idealtypischen Zähnen in besonderer Weise entgegen.
Der Wunsch nach den perfekten Zähnen geht aber nicht immer einher mit der Bereitschaft, sich gesunde Zähne beschleifen zu lassen. Dieser kombinierte Theorie- und Demonstrationskurs zeigt Ihnen, wie Sie mit der richtigen Vorbehandlung bei mehr als 90 % der Patienten ganz oder teilweise ohne Präparation arbeiten können und wird Sie in die Lage versetzen, den Wünschen Ihrer Patienten nach einem strahlenden Lächeln noch besser entsprechen und auch komplexe zahnmedizinische Fälle wie Bisshebungen minimalinvasiv oder sogar ohne jede Präparation mit Onlay-Veneers lösen zu können. Lernen Sie alle notwendigen Schritte von der Beratung und Fotografie, über Marketing und Abrechnung bis zum kompletten technischen Ablauf. Auch die Mehrwertsteuerproblematik bei der Abrechnung rein kosmetischer Fälle wird erläutert. Jeder Kursteilnehmer erhält alle Sicherheitsdatenblätter, Gebrauchsanweisungen und Formulare für sein QM-System sowie ein Kursskript.
Die Behandlungsschritte werden live am Kiefermodell und als Videosequenzen im Großbildformat gezeigt. Jeder Teilnehmer erhält die DVD „Veneers von A–Z“ inkludiert in der Kursgebühr.
Die DVD „Veneers von A–Z“ zeigt in sechs Abschnitten den Ablauf von Veneers-Behandlungen von der kieferorthopädischen Vorbehandlung, über das Einsetzen der unterschiedlichen Arten von Veneers bis hin zum Thema Lasereinsatz in der Veneerstechnik. Der renommierte Zahnarzt Prof. inv. Dr. Jürgen Wahlmann erklärt alle Arbeitsschritte und führt sie am Beispiel von Kiefermodellen und direkt an echten Patienten vor. Eindrucksvoll zeigt das 45 Minuten lange Video das Beispiel einer jungen Frau, die vor der Behandlung nur ungern ihre Zähne zeigte und danach glücklich in die Kamera lächelt.
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Neuer Präsident der DGKZ ist Dr. Jens Voss aus Leipzig

Turnusgemäß hat Dr. Jens Voss/Leipzig zum 01.01.2015 das Amt des Präsidenten der 2003 gegründeten Deutschen Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin e.V. (DGKZ) von Dr. Jürgen Wahlmann/Edewecht übernommen.

Das Vorstandsmitglied der DGKZ studierte von 1986 bis 1991 Zahnmedizin an der Universität Würzburg. Kurz nach dem Staatsexamen und der Approbation folgte die Promotion zum Dr. med. dent. Von 1992 bis 1993 war er als Sanitätsoffizier Zahnarzt bei der Bundeswehr Lütjenburg, 1993 bis 1994 als Zahnarzt in Anstellung tätig (Zahnarztpraxen Aschaffenburg und Frankfurt am Main). Im Jahr 1994 gründete er die Zahnarztpraxis am Brühl in Leipzig mit dem Tätigkeitsschwerpunkt ästhetische Zahnmedizin. Verschiedene Weiterbildungen sowie Referententätigkeiten im In- und Ausland prägen seinen beruflichen Werdegang. Er ist Mitglied der Gesellschaft für Kosmetische Zahnheilkunde in Deutschland, der Europäischen Gesellschaft für ästhetische Zahnmedizin und Mitglied der American Academy of Cosmetic Dentistry AACD. 2005 gründete Dr. Jens Voss die WHITE LOUNGE – Dental Beauty Spa, 2006 die Klinik für ästhetische Zahnheilkunde. 

Zahnschmuck seit jeher Zeichen von Macht

© Stefan Lovgren

In vielen Völkern stellt seit Tausenden von Jahren Zahnschmuck bzw. die Gestaltung von Zähnen eine wichtige Rolle dar. Auch die Wikinger hatten ihre eigene Tradition. Sie schliffen in ihre Zähne Querrillen, die den Status eines Kriegers anzeigten.

Schon vor knapp 3.000 Jahren schienen sie diese Tradition aufgenommen zu haben. Untersuchungen an Wikingerskeletten aus dem Zeitraum von 800 v.u.Z. bis ins Jahr 1050 wiesen mehrfach diese markanten Querrillen auf. Anthropologen nehmen an, dass sie sich die Zahnverzierungen nicht selber ausgedacht haben. Viel wahrscheinlicher ist es, dass sie es bei ihren Reisen von Völkern der amerikanischen Kontinente abgeschaut haben. Stämme, die in Nordamerika in der Region der Großen Seen lebten, gravierten ihre Zähne auf ähnliche Art. Um besonders furchterregend auf ihre Gegner zu wirken, färbten sie die Zahnrillen noch ein. Als Schönheitssymbol fungierte diese dentale Gestaltung aber eher nicht.
Zahnverzierungen ähnlicher Art fanden und finden sich auch heute noch bei vielen Naturvölkern. So schleifen sich Männer des Aka-Stammes in Zentralafrika die Zähne zu Spitzen. Damit wollen sie Furcht einflößend wie ein Raubtier aussehen. Weniger invasiv, aber umso mehr unansehnlich für unsereins war ein japanischer Brauch der Heian-Zeit. Damals wurde Frauen schwarze Farbe auf die Zähne aufgetragen. Die schwarze Farbe aus in Tee eingelegten Eisenspänen färbte die Zähne tiefschwarz – damals ein Zeichen für die Geschlechtsreife junger Frauen.