Ein schönes Lächeln entsteht vor allem durch eine ideale Harmonie der roten und weißen Ästhetik. In der aktuellen Ausgabe der cosmetic dentistry wird diesem Thema besondere Aufmerksamkeit gewidmet. So zeigt Dr. Dominik Nischwitz, wie mithilfe von Keramikimplantaten der Frontzahnbereich optimal restauriert werden. Wie eine kombinierte Fluorosetherapie mit CAD/CAM und Bleaching zur einem schönen Lächeln führen kann, stellen Dr. Moritz Fabricio Müller, OÄ Dr. Yana Anastasova-Yoshida, Prof. Dr. Dr. Rüdiger Junker, MSc in einem weiteren Fachartikel dar.
Ergänzt wird das Heft mit dem Porträt der Praxis von Dr. Steffen Remus aus Bamberg, wertvollen Tipps zum Thema Kommunikation innerhalb des Praxisteams von Bianca Rieken und Preiswerbung für Bleaching von Anna Stenger, LL.M sowie einem Nachbericht der Esthetic Days der Straumann Group in Baden-Baden.
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Unter dem Motto „Aktuelle Trends in der Ästhetischen Zahnheilkunde“ lud die Deutsche Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin e.V. (DGKZ) am 17. und 18. Mai zu ihrer bereits 16. Jahrestagung ein. Im Hilton Hotel Düsseldorf wurden den Teilnehmern neben einem umfangreichen Vortragsprogramm auch Table Clinics und verschiedene Seminare geboten.
Kosmetische Zahnmedizin möglichst minimalinvasiv – dies war der Leitfaden, unter dem die DGKZ ihr hochkarätig besetztes Vortragsprogramm für ihre 16. Jahrestagung zusammenstellte. Bevor der Hauptkongress startete, wartete auf die Teilnehmer bereits im Pre-Congress am Freitag ein kompaktes Angebot an Weiterbildungen. Da parallel auch der 1. Deutsche Präventionskongress der DGPZM sowie das 20. EXPERTENSYMPOSIUM „Innovationen Implantologie“/ IMPLANTOLOGY START UP 2019 stattfand, gab es mehrere Seminare sowie gleich elf verschiedene Table Clinics namhafter Firmen, in denen sich zu Themen wie z.B. „Minimalinvasive Implantologie durch die Verwendung von Kurzimplantaten“, „Neues Material und neuste Techniken in der Implantologie“, „CranioPlan® – 3D-kephalometrische Analyse zur Bestimmung der kranialen Symmetrie, Okklusionsebene und Inzisalpunkt“ oder „Guided Biofilm Therapy®“ informiert werden konnte. Auch die Seminare boten ein breites Spektrum von Implantologie über Hygiene bis hin zu Anti-Aging mit Injektionen. Zusätzlich konnte in den Pausen über beide Kongresstage eine Dentalausstellung mit zahlreichen Firmen besucht werden, die über zahlreiche Produkte und deren Anwendung informierte.
Der Hauptkongress am Samstag stand ganz im Zeichen von minimalinvasiven Verfahren. Die wissenschaftliche Leitung lag in den Händen von DGKZ-Präsident Professor Invitado Universität Sevilla Dr. Martin Jörgens/Düsseldorf. Die Vorträge gaben den Teilnehmern nicht nur einen Überblick zu aktuellen Trends der Kosmetischen Zahnmedizin, sondern zeigten vor allem auch anhand vieler Fallbeispiele, wie eine Behandlung mit wenig Aufwand für Patient und Zahnarzt durchgeführt werden kann.
Dr. Jens Voss/Leipzig gab zunächst einen Überblick über minimalinvasive Verfahren in der Frontzahnästhetik und ging dabei auf die Therapiemethode Bleaching sowie auf Komposit und Veneers ein. Prof. inv. Dr. Jürgen Wahlmann/Edewecht warf dagegen die Frage auf, ob es bei einer Versorgung von Zähnen wirklich immer eine Krone sein muss. Einen kleinen Blick über den Tellerrand gab es dagegen mit dem Vortrag von Prof. Dr. Nicole B. Arweiler/Marburg. Sie erklärte, warum schmerzempfindliche Zähne nicht nur eine Herausforderung für die Ästhetische Zahnmedizin ist.
Welche Vorteile sich in der Frontzahnästhetik mit einteiligen Kreamikimplantaten auf Zirkondioxidbasis ergeben, veranschaulichte Prof. Dr. Michael Gahlert/München, während Dr. Martin Jaroch, M.Sc./Singen darauf einging, warum es für einen ästhetisch tätigen Zahnarzt wichtig ist, auch Kombinationsbehandlungen bei komplexen Patientenfällen durchzuführen. Basierend auf den Table Clinics stellte Dipl.-Ing. Dipl.-Inform. Frank Hornung/Chemnitz die 3D-kephalometrische Analyse unter Berücksichtigung der Gleichgewichtsorgane und der Augen zur Bestimmung der kranialen Symmetrie vor. Im abschließenden Vortragsblock widmete sich Priv.-Doz. Dr. Sven Rinke, M.Sc., M.Sc.,/Hanau/Göttingen der vollkeramischen Restauration und Prof. Dr. Thorsten M. Auschill/Marburg ging auf die moderne Rezessionsdeckung ein. Zuletzt stellten Dr. Arzu Tuna und Dr. Umut Baysal (beide Attendorn/Köln) die Alignertherapie der prothetischen Versorgungslösung gegenüber und betrachteten beide Verfahren unter dem Aspekt der minimalinvasiven Behandlung.
Impressionen der 16. Jahrestagung
Auch in ihrer 16. Auflage konnte die Jahrestagung der DGKZ einmal mehr ein umfangreiches und qualitativ hochwertiges Update für die Kosmetische Zahnmedizin bieten.
Bereits jetzt kann man sich den Termin für das kommende Jahr vormerken: Dann findet der Kongress am 15. und 16. Mai in Marburg statt.
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Jeder träumt von einem „Hollywood-Lächeln“. Wie der Zahnarzt diesem immer häufiger geäußerten Wunsch seiner Patienten nachkommen kann, stellen Dr. Yasin Aktas und ZÄ Jessica Mertens in ihrem Fachbeitrag in der aktuellen Ausgabe der cosmetic dentistry vor.
Das Heft widmet sich außerdem schwerpunktmäßig den Materialien Keramik und Komposit. Zu Letzterem stellen Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Gängler, Dr. Regina Montag, Dr. Wolfram Dietz, Dr. Sandor Nietzsche, Dr. Tomas Lang, Dr. Karl Weich und Prof. Dr. Dr. Bernd W. Sigusch in ihrem Fachbeitrag eine umfassende Langzeitstudie vor.
Ergänzt wird die aktuelle Ausgabe mit dem Praxisporträt der Kieferorthopädie „Brand Orthodontics“ aus Mainz, einem Interview zu den Esthetic Days 2019 in Baden-Baden und dem Vorbericht zur Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin (DGKZ) e.V. in Düsseldorf.
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Beim kritischen Blick in den Spiegel entdeckt jeder vermeintliche Problemzonen. Mal findet man seine Nase zu groß oder die Frisur sitzt nicht. Knapp jeder fünfte Deutsche (19 Prozent) ist zum Beispiel unzufrieden mit seinen Zähnen. Das zeigt eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland. Zahnmedizinische Korrekturen wie keramikverkleidete Kronen oder Brücken können dabei helfen, das Aussehen der Zähne zu verbessern. Oft sind diese Maßnahmen jedoch mit hohen Kosten verbunden, die gesetzliche Krankenkassen nur zum Teil übernehmen. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Versicherte finanziell vorsorgen. Nicole Canbaz, Vorsorgeexpertin bei CosmosDirekt, erklärt, warum eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein kann.
Optimale Absicherung für schöne Zähne
Metallkrone, Zahnlücke oder Verfärbungen – an manchen Tagen kann das schon mal die Stimmung trüben. Laut forsa-Umfrage ist zwar die Mehrheit der Befragten mit dem Aussehen ihrer Zähne zufrieden (68 Prozent). Mehr als jeder Zehnte (12 Prozent) gibt sogar an, sehr zufrieden zu sein, knapp ein Fünftel (19 Prozent) mag seine Zähne dagegen weniger oder überhaupt nicht. Über kleine Schönheitsmakel lässt sich zwar hinwegsehen. Gepflegte Zähne sind aber sowohl für die Gesundheit als auch für ein positives Selbstwertgefühl wichtig. Wer besonderen Wert auf sein Äußeres legt, sollte auch bei den Zähnen keine Kompromisse eingehen, meint Nicole Canbaz: „Behandlungen beim Zahnarzt können ein schmales Budget schnell sprengen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen oft nur einen Teil der Behandlungskosten. Eine Zahnzusatzversicherung kann einen Großteil der Kosten decken, so zum Beispiel bei Zahnersatzmaßnahmen, wie Kronen und Brücken aus Vollkeramik oder Implantate mit einer Keramikkrone.“ Eine private Zahnzusatzversicherung ist für gesetzlich Krankenversicherte sinnvoll, die bei hohen Zahnarztkosten selbst wenig zahlen wollen.
(1) Bevölkerungsrepräsentative Umfrage „Meinungen zur Zahngesundheit“ des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im Oktober 2018 wurden in Deutschland 1.003 Personen ab 18 Jahren befragt.
Quelle: CosmosDirekt/ZWP online
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Glaskeramik kommt in der Prothetik insbesondere wegen ihrer transluzenten Eigenschaften bevorzugt im ästhetischen Bereich zum Einsatz. Forscher haben nun auch die Schwachstelle des Materials – die Biegefestigkeit – verbessern können.
Zirkoniumdioxid, Lithiumdisilikat, Feldspatkeramik oder Glaskeramik sind nur einige der in der Vollkeramik verwendeten Materialien. Jeder dieser Stoffe bringt unterschiedliche Eigenschaften mit, die sich (häufig in Kombination) in der Herstellung von Kronen, Brücken, Zahnerweiterungen usw. zunutze gemacht werden. Zirkoniumdioxid besitzt beispielsweise eine enorme Biegefestigkeit von ca. 1.000 MPa. Glaskeramik überzeugt hingegen mit seiner Transluzenz, Fluoreszenz sowie dem zahnähnlichen Abrasionsverhalten, weist dagegen aber nur einen Bruchteil dieser Biegefestigkeit auf. Zumindest war das bisher so.
Forscher vom Ångström Laboratory der Uppsala Universität, Schweden, ist es nun gelungen, eine neue Art von Glaskeramik zu entwickeln. Durch ein spezielles Herstellungssystem, bei dem die Wissenschaftler monokristalline Nanopartikel einsetzten, konnten sie die Biegefestigkeit um ein Vielfaches erhöhen. Sie erreichten eine durchschnittliche Biegefestigkeit von 1.000 MPa. Die Transluzenz des Materials wurde dabei nicht negativ beeinträchtigt.
Da der neue Glaskeramiktyp Zahnersatz nicht nur ein natürliches Aussehen verleiht, sondern auch mit Langlebigkeit punktet, hoffen die Forscher, dass dieser bald Einzug in der Zahnmedizinischen Prothetik findet.
Die Studie ist im Nano Letters erschienen.
Quelle: ZWP online
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Immer mehr Patienten suchen den Zahnarzt nicht allein für Schmerzbehandlungen auf, sondern weil sie ihr Lächeln verschönern möchten. Der Behandler kann vor allem dann punkten, wenn er eine gute Einschätzung des Endergebnisses geben kann. Welche Vorteile es zudem hat, als Zahnarzt alle Stufen der Behandlung selbst durchzuführen und wie eine Kombinationstherapie erfolgreich verläuft, schildert Dr. Martin Jaroch in seinem Fachbeitrag „Ästhetik als Schwerpunkt – Kieferorthopädisch-parodontologische Kombinationstherapie“ in der aktuellen Ausgabe der cosmetic dentistry. Dr. Nadja Tzinis und Dr. Marcus Striegel stellen in ihrem Fachartikel eine ästhetische Rekonstruktion mithilfe der Socket-Shield-Technik vor. Dr. Clemens Fricke und Dr. Robert Ritschel widmen sich dem Einsatz digitaler Methoden in der Patientenberatung, während Dr. Michael Visse auf die Wirkung eines attraktiven Lächelns auf die Umgebung eingeht.
Ergänzt wird die aktuelle Ausgabe mit dem Praxisporträt der LS praxis Bahrenfeld, dem Gewinner des ZWP Designpreises 2018, einem Vorbericht zur 16. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin e.V. (DGKZ) sowie dem Interview mit Dr. Dominik Nischwitz zu seinem neuen Buch „In aller Munde“.
Leser können bereits jetzt schon das ePaper auf ZWP online abrufen und von einer beispiellosen Vernetzung profitieren. Über die Infoboxen, die sich seitlich des Textes befinden, können Leser nützliche Zusatzinformationen zu Autoren, Produkten und Unternehmen oder ergänzende Videos und Bildergalerien abrufen.
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Foto: © Kyle Loftus on Unsplash
Wer lächelt, gewinnt – oder auch nicht: Mehr als jedem dritten Deutschen (34 Prozent) ist es bei der ersten Verabredung besonders wichtig, dass sein Gegenüber schöne Zähne hat. Das ergab eine repräsentative forsa-Umfrage (1) im Auftrag von CosmosDirekt.
Ebenfalls von Bedeutung sind strahlende Augen (53 Prozent), stilvolle Kleidung (36 Prozent) und gepflegte Hände (34 Prozent).
Die ersten Date-Sekunden entscheiden über „hop“ oder „top“
Hat sie oder hat er strahlende Augen? Mehr als jedem Zweiten (53 Prozent) ist dies besonders wichtig, so die forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland. Etwa jeder Dritte achtet vor allem auf stilvolle Kleidung (36 Prozent) und gepflegte Hände (34 Prozent). Auch ein gewinnendes Lächeln kann darüber entscheiden, ob man sich wiedersehen möchte: Für 34 Prozent der Deutschen spielt es bei der ersten Verabredung eine Rolle, ob ihr Gegenüber mit schönen Zähnen punkten kann.
(1) Bevölkerungsrepräsentative Umfrage „Meinungen zur Zahngesundheit“ des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im Oktober 2018 wurden in Deutschland 1.300 Personen ab 18 Jahren befragt.
Quelle: CosmosDirekt/ZWP online
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Strahlend weiße Zähne – für die einen DAS Schönheitsideal, für andere einfach nur langweilig. So zeigen Trendsetter neuerdings auf Instagram, dass ihnen knallig farbige Beißerchen durchaus gut zu Gesicht stehen.
Hinter der Idee, Zähne à la Fingernägel anzumalen, steckt das New Yorker Unternehmen Chrom. Es hat eine Art Lack für Zähne entwickelt, der sich im Grunde genommen wie Nagellack auftragen lässt. Einfach draufpinseln und fertig ist der außergewöhnlich bunte Smile-Look.
Heute Lust auf „Pretty in Pink“, morgen auf „Baby Blue“ oder doch lieber funkelnden „Gold Dust“? Wer sich nicht entscheiden kann, kombiniert einfach alle Farben und verpasst seinen Zähnen einen Regenbogenstyle. Insgesamt stehen zehn Farbtöne zur Verfügung.
Laut Hersteller lassen sich die Zähne mit dem Lack nicht nur blitzschnell einfärben, sondern auch wieder in „Normalzustand“ bringen. Die Farben halten rund 24 Stunden, lassen sich aber bei Bedarf jederzeit durch Zähneputzen entfernen, so Chrom.
Ob der Look alltagstauglich ist, darüber lässt sich sicherlich streiten. Aber ein Hingucker beim nächsten Partyabend oder aber als Sahnehäubchen für das kommende Karnevalkostüm ist der Trend allemal.
Quelle: instagram.com/chromtoothpolish ; ZWP online
Das Verwaltungsgericht Münster (VG Münster) hat sich in zwei aktuellen Entscheidungen mit der Werbung von Zahnärzten für Bleaching-Behandlungen befasst. In beiden Urteilen ging es um die Werbung mit Mindestpreisen und Preisbeispielen für Bleaching-Behandlungen, die von der Zahnärztekammer beanstandet wurde.
ZWP-Autorin Anna Stenger, LL. M., erläutert in ihrem Beitrag die beiden Urteile ausführlich und folgert im Fazit die Konsequenzen für die zahnärztliche Praxis.
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Das OLG Hamm hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale ein Urteil des Landgerichts Essen aufgehoben und den Beklagten, einen Zahnarzt, verurteilt, für seine zahnärztliche Praxis nicht mehr mit der Bezeichnung „Praxisklinik“ zu werben (OLG Hamm, Urteil vom 27.02.2018, Az. I-4 U 161/17).
Der Beklagte betreibt eine Praxis, die er als „Praxisklinik“ bezeichnete. Die Wettbewerbszentrale beanstandete den Begriff als irreführend, weil der Praxis des Beklagten die Möglichkeit fehlte, Patienten für einen längeren stationären Aufenthalt aufzunehmen. Der Beklagte argumentierte unter anderem damit, dass der Begriffsteil „Klinik“ nach heutigem Sprachgebrauch nur darauf hindeute, dass operative Eingriffe vorgenommen würden. Eine außergerichtliche Einigung kam nicht zustande. Das Landgericht Essen wies die Klage der Wettbewerbszentrale zunächst ab. Die Wettbewerbszentrale legte gegen diese Entscheidung Berufung ein, der das OLG Hamm nun stattgab.
Die Richter halten die Verwendung des Begriffs „Praxisklinik“ unter den gegebenen Umständen für irreführend nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG. Zwar räumen sie ein, dass die angesprochenen Verbraucher nicht von einer Klinik im eigentlichen Sinne ausgingen. Dennoch werde von einer Praxisklinik mehr erwartet, als dass dort nur umfangreiche Operationen vorgenommen werden. Vielmehr erwarte der Verbraucher zumindest die erforderlichen Einrichtungen für eine – wenn auch nur im Ausnahmefall notwendige -vorübergehende stationäre Versorgung, und zwar auch über Nacht.
Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale täuscht eine solche Bezeichnung nicht nur den Verbraucher über die Ausstattung einer Praxis, sondern benachteiligt auch die Mitbewerber. Denn so das Gericht: „Genau hiermit präsentiert sich die zahnärztliche Praxisklinik für den angesprochenen Verbraucher, zumal wenn er im Einzelfall beispielsweise Komplikationen im Rahmen der Behandlung fürchtet, als vorzugswürdige Alternative zur rein ambulanten Zahnarztpraxis und erwägenswerte Alternative zur Zahnklinik im eigentlichen Sinne.“
Die Revision wurde vom Gericht nicht zugelassen.
Quelle: Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V.
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