Mit der Kosmetiknovelle 2012 wurden die Anwendungsregeln im Bereich Bleaching noch einmal klarer definiert: Bleaching wird als qualifizierte Zahnarztleistung sowohl im medizinischen als auch im kosmetischen Einsatz vom Zahnarzt betreut. Anlass genug, sich mit dem Thema Bleaching erneut auseinanderzusetzen. Wie Bleaching sinnvoll und gewinnbringend sowie in Praxis- als auch Abrechnungsabläufe integriert werden kann, soll dieser Beitrag umreißen.
Bleaching kann als Bestandteil einer individuell konzipierten Behandlungsplanung sowohl für den Patienten als auch für den Behandler eine sinnvolle Ergänzung der regulären zahnmedizinischen Leistungen darstellen. Hellere Zähne können maßgeblich die Lebensqualität verbessern, denn sie unterstreichen nach außen hin, dass der Patient etwas für sich tut und sich um gesunde, schöne Zähne bemüht. Sind die Zähne einmal aufgehellt, steigt gleichzeitig auch die innere Motivation, dauerhaft in die eigene Zahngesundheit zu investieren. So kann sich die Mitarbeit des Patienten verbessern, und die Bindung zwischen Behandler und Patient wird gestärkt. Für die eigene Praxis bedeutet dies: zufriedene Patienten, ein gutes Miteinander und damit ein Gewinn, der die monetäre Ebene weit übersteigt. Um das Erfolgsmodell Bleaching seriös in die eigenen Praxisabläufe zu integrieren, sollten einige Voraussetzungen beachtet werden. Den vollständigen Artikel lesen Sie auf ZWP online …