Die Qualität zahnärztlicher Leistungen wird zukünftig nach einem bundeseinheitlich geregelten Verfahren geprüft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. Dezember in Berlin eine Richtlinie beschlossen, in der die Grundsätze und Zuständigkeiten für Auswahl, Umfang und Verfahren der Qualitätsprüfungen mittels Stichproben geregelt werden. Ziel ist es, vergleichbare Ergebnisse zur Qualität der erbrachten zahnärztlichen Leistungen zu erhalten. „In Anlehnung an die Qualitätsprüfungs-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung werden zukünftig auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung stichprobenartige Überprüfungen der Versorgungsqualität durchgeführt. Hierzu richten die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Qualitätsgremien ein“, erläuterte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. „Bevor die Qualitätsprüfungen starten […]