Neues der Deutschen Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin

» 12.06.2012 Laserschutz ist Pflicht für Praxen


Ob Aknenarben, Kurzsichtigkeit oder Karies – Laser sind eine Allzweckwaffe in Medizin und Kosmetik. Doch Ärzte, Zahnärzte und Kosmetikerinnen, die in ihrer Praxis oder ihrem Studio lasern, müssen strenge Sicherheitsbestimmungen einhalten: Seit Juli 2010 ist es Pflicht, schriftlich einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen, sofern Laser der Schutzklassen 3 oder 4 zum Einsatz kommen. Unter diese Klassen fallen die meisten Medizin- und Kosmetik-Laser. Laserschutzbeauftragte müssen die Teilnahme an einem anerkannten Laserschutz-Kurs nachweisen.
"Bei rund 70 Prozent aller Laser-Unfälle sind die Augen betroffen, sogar ein Erblinden kann daraus folgen", sagt Dr. Müller-Steinmann, ärztlicher Direktor des Hautarztzentrums Kiel, der in seiner Praxis seit 19 Jahren mit Lasern arbeitet und selbst Laserschutz-Kurse anbietet. "Oft wären derartige Unfälle durch präzise Kenntnis der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen vermeidbar. Zum Beispiel erfordern verschiedene Wellenlängen von Lasern auch unterschiedliche Laserschutzbrillen."
Der Dermatologe warnt auch vor anderen Gefahren: Wenn Laser Gewebe abtragen, entsteht dadurch Rauch, der giftige Gase wie Benzol und Blausäure sowie Blutfragmente und Viren enthalten kann. "Spezielle Rauchabsauger sind bei diesem gefährlichen Gemisch ein Muss", so Müller-Steinmann. Zudem besteht Feuergefahr, besonders wenn sich im Raum entzündliche oder brennbare Materialien befinden, wie etwa Anästhetika, Desinfektionslösungen, Salben oder Kunststoffe. "Ein Tabu im Behandlungsraum sind Spiegel", erklärt der Laserschutz-Experte. "Denn sie könnten den Laserstrahl reflektieren." Auch bei Fliesen, anderen glatten Oberflächen und medizinischen Instrumenten ist daher Vorsicht geboten.
Die Sicherheitsvorkehrungen reichen bis hin zu den Fenstern: Als Schutz vor Strahlenübertragung sollten diese mit undurchlässigem, nicht brennbarem Material wie Milchglas bedeckt sein.
In der Vitaklinik des Hautarztzentrum Kiel können Ärzte, Medizinische Fachangestellte und Kosmetikerinnen das Zertifikat zur Befähigung zum Laserschutzbeauftragten erwerben.
Quelle: Hautarztzentrum Kiel